Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug: Voraussetzungen, Rechnung, Umsatzsteuer, Berichtigung ...

Voraussetzungen | Rechnung | Gutschrift | Umsatzsteuer | Unternehmer | Unternehmen | Vorschuss | Fahrausweise | Überlassung | Ausschluss | Aufteilung | Vorsteuerberichtigung | innergemeinschaftlicher Erwerb | Einfuhrumsatzsteuer

§ 15 Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug der gesondert in Rechnung gestellten Umsatzsteuer

VorsteuerabzugDer Vorsteuerabzug ist in § 15 Umsatzsteuergesetz geregelt:

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar.

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Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist also unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

Fallen Empfang der Leistung und Empfang der Rechnung zeitlich auseinander, so ist der Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum zulässig, in dem erstmalig beide Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahme Anzahlung, siehe Vorschuss).

Bezieht ein Unternehmer Teilleistungen (z.B. Mietleistungen) für sein Unternehmen, ist sowohl für den Leistungsbezug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) als auch, für die Frage der Verwendung dieser Leistungen (§ 15 Abs. 2 UStG) auf die monatlichen Leistungsabschnitte abzustellen (BFH-Urteil vom 9.9.1993 - BStBI 1994 II S. 269).

 

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