
§ 15 Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzug
Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer
Zum Vorsteuerabzug sind
ausschließlich
Unternehmer
im Sinne der §§ 2 und 2a UStG im Rahmen ihrer unternehmerischen
Tätigkeit berechtigt. Abziehbar sind hierbei auch Vorsteuerbeträge, die
vor der Ausführung von Umsätzen (vgl.
BFH-Urteile vom
6.5.1993 - BStBI II S. 564 - und vom 16.12.1993 - BStBI 1994 II S.278)
oder die nach Aufgabe des Unternehmens anfallen, sofern sie der
unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind.
Kleinunternehmer sind
nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie der
Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG unterliegen; dies gilt auch, wenn
sie bei einem unzulässigen Ausweis der Steuer für ihre eigenen Umsätze
diese Steuer nach 1 4c Abs. 2 UStG schulden.
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