Vorsteuerabzug: Voraussetzungen, Rechnung,
Umsatzsteuer, Berichtigung ...
Voraussetzungen |
Rechnung | Gutschrift
|
Umsatzsteuer | Unternehmer
|
Unternehmen |
Vorschuss |
Fahrausweise
|
Überlassung |
Ausschluss |
Aufteilung
|
Vorsteuerberichtigung |
innergemeinschaftlicher Erwerb |
Einfuhrumsatzsteuer

§ 15 Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
Folgende Unternehmer können ihre
abziehbaren Vorsteuern
ganz oder teilweise nach Durchschnittssätzen ermitteln:
1. Unternehmer bestimmter Berufs- und Gewerbezweige
mit einem Vorjahresumsatz bis zu 61.356 Euro ( 23 UStG, 69, 70 und
Anlage der UStDV),
2. Körperschaften, Personenvereinigungen und
Vermögensmassen im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG mit einem
Vorjahresumsatz bis zu 30.678 Euro ( 23a UStG) und
3. land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( 24
UStG).
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