Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug: Voraussetzungen, Rechnung, Umsatzsteuer, Berichtigung ...

Voraussetzungen | Rechnung | Gutschrift | Umsatzsteuer | Unternehmer | Unternehmen | Vorschuss | Fahrausweise | Überlassung | Ausschluss | Aufteilung | Vorsteuerberichtigung | innergemeinschaftlicher Erwerb | Einfuhrumsatzsteuer

Vorsteuerabzug

§ 15 Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

Folgende Unternehmer können ihre abziehbaren Vorsteuern ganz oder teilweise nach Durchschnittssätzen ermitteln:

1. Unternehmer bestimmter Berufs- und Gewerbezweige mit einem Vorjahresumsatz bis zu 61.356 Euro ( 23 UStG, 69, 70 und Anlage der UStDV),

2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG mit einem Vorjahresumsatz bis zu 30.678 Euro ( 23a UStG) und

3. land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( 24 UStG).

 

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